AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Garantie
Automatikgetriebe Reuter Ltd. & Co KG (im Folgenden AGR) gewährt auf die durchgeführten Arbeiten eine Garantie. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden hierdurch nicht eingeschränkt. Garantieansprüche sind gegenüber dem Garantiegeber unter folgender Anschrift geltend zu machen:

Automatikgetriebe Reuter Ltd. & Co KG, Herrnstraße 34, 63674 Altenstadt, Telefon: 06047 988223; Telefax: 06047 988224

Die Garantie gilt mit den folgenden Maßgaben:

Umfang:
Die Garantie wird für die Dauer von 12 Monaten gewährt, ist jedoch auf eine Fahrleistung von maximal 20.000 km begrenzt. Die Garantie umfasst die Instandsetzung des Getriebes bei Auftreten eines Mangels während der Garantiezeit. Alternativ behält sich der Garantiegeber bei einem Schaden während der Garantiezeit vor, ein kostenpflichtiges Austauschgetriebe zu liefern. In diesem Fall werden die gezahlten Kosten der ursprünglichen Reparatur bzw. Überholung auf den Preis des Austauschgetriebes angerechnet.
Instandsetzung ( Austausch aller Verschleißteile)
Im Falle der Erneuerung aller Verschleißteile und der Erneuerung der defekten Mechanik wird die Garantie auf die erneuerten Teile gewährt. Mechanik und Elektronikbauteile wie Sensoren, Magnetventile, Schaltschieber, Mechatronik sind hiervon jedoch nur erfasst, sofern sie bei der Instandsetzung erneuert wurden.

Bedarfsreparatur
Soweit bei der Reparatur nur die defekten Teile bzw. Verschleißteile ausgetauscht werden (Bedarfsreparatur), bezieht sich die Garantie nur auf die erneuerten Teile. Die Garantiezeit beträgt hier 6 Monate ist jedoch auf eine Laufleistung von 10.000 Km begrenzt.
Eine Übertragung der Garantie auf Dritte (z.B. bei Verkauf des Gegenstandes) ist ausgeschlossen. Bei Getrieben, bei denen Wasser im Öl festgestellt wurde und dem Auftreten eines Fehlsymptoms nach der Instandsetzung wird in jedem Falle ein kostenpflichtiges Austauschgetriebe unter Anrechnung der ursprünglichen Instandsetzungskosten geliefert. Es besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug bzw. Abschleppkosten/Versandkostenerstattung. Die Garantiezeit verlängert sich nicht durch einen Garantiefall.

Voraussetzungen
Garantieansprüche entstehen erst nach vollständiger Bezahlung und werden nur unter Vorlage der Rechnung und des Nachweises des durchgeführten 1.000km-Getriebeölwechsels berücksichtigt. Der Vordruck „Wichtige Garantieinformationen“ (liegt der Getriebelieferung bei) muss binnen 10 Tagen nach Erhalt, bzw. nach dem Tag des Einbaus des Getriebes komplett ausgefüllt an uns geschickt werden. Weitere Voraussetzungen für das Entstehen des Garantieanspruchs sind die Vornahme folgender Handlungen durch das Einbauunternehmen:
Ölkühler erneuert / Leitungen und Rückschlagventil überprüft
Getriebeölwechsel mit Schraubenkontrolle/Computertest nach 1.000 km
Einstellen des Modulatorzuges
Zentrieren des Wandlers
Sachgemäße Behandlung von instandgesetzten Getrieben (Einfahrvorschriften beachten).
Anpassung bzw. Erneuerung des Getriebesteuergerätes nach Einbau
Alle Arbeiten am Getriebe bedürfen einer vorherigen schriftlichen Absprache mit der Firma AGR.

B. Gesetzliche Gewährleistung
Unternehmer
Gegenüber Unternehmern ist die gesetzliche Gewährleistung in Bezug auf die Lieferung von Gebrauchtgetrieben und Gebrauchtteilen ausgeschlossen.
Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Gewährleistung in Bezug auf die Lieferung von Gebrauchtgetrieben und Gebrauchtteilen auf 12 Monate verkürzt.
C. Zahlungsbedingungen, Preise
Barzahlung bei Abholung/Anlieferung oder vorab Überweisung. Alle genannten Preise sind Netto-Preise, zzgl. gesetzlicher MwSt. Für die Zerlegung des Getriebes und die Erstellung eines Kostenvoranschlags entstehen Kosten in Höhe von 250,00 Euro netto, die fällig werden, sofern das Getriebe nicht durch uns repariert werden soll. Bei Fahrzeugen, die nach mehr als zwei Wochen nicht abgeholt werden, berechnen wir eine Standgebühr in Höhe von 10,00 Euro netto pro Tag.

D. Haftungsausschluss
AGR haftet nicht für:

  • Aus- und Einbaufehler bei Getriebemontage (nur bei Getriebeversendung).
  • Transportschäden/Transportverzögerungen.
  • Falsche Einstellung der Getriebe durch Dritte.
  • Folgeschäden aufgrund eines Defektes in der Fahrzeugelektronik.
  • Folgeschäden aufgrund von Durchflussstörungen im Kühlkreislauf.
  • Folgeschäden aufgrund von nicht richtig zentriertem Wandler.
  • Folgeschäden aufgrund von Wasser/Glykol im Getriebe.
  • Verwendung von nicht spezifiziertem Getriebeöl.
  • Schäden bei getunten Fahrzeugen oder Fahrzeugen, die für Rennzwecke genutzt werden.
  • Schäden wegen Überschreitung zulässigen Anhängelast im Zugbetrieb.
  • Getriebe, die älter als 25 Jahre sind, hier ist die Garantie ausgeschlossen.
  • Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden (Taxi, Mietfahrzeuge, Krankenwagen etc.)

E. Allgemeines
Der Kunde muss der AGR bei der Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen die Möglichkeit geben, das Getriebe selbst auszubauen. Soweit der Aus- und Einbau einvernehmlich durch ein Drittunternehmen vorgenommen wird, werden hierfür max. 150,00 € netto erstattet.
Vereinbarungen haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit.

Gerichtsstand für beide Parteien ist Altenstadt/Hessen.

Stand: 27.10.2014